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Notvertretungsrecht
Die Bundesregierung in Deutschland hat das Betreuungsrecht reformiert und damit die Rechte von Ehepartnern erweitert. Ab dem 1. Januar 2023 können Ehepartner ohne Vollmacht bei Notfällen über medizinische Leistungen entscheiden. Dieses sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten ermöglicht es einem Ehegatten, Entscheidungen der Gesundheitssorge für den anderen Ehegatten zu treffen, wenn dieser Weiterlesen…