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Notvertretungsrecht
Die Bundesregierung in Deutschland hat das Betreuungsrecht reformiert und damit die Rechte von Ehepartnern erweitert. Ab dem 1. Januar 2023 können Ehepartner ohne Vollmacht bei Notfällen über medizinische Leistungen entscheiden. Dieses sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten Weiterlesen…