Die Bundesregierung in Deutschland hat das Betreuungsrecht reformiert und damit die Rechte von Ehepartnern erweitert. Ab dem 1. Januar 2023 können Ehepartner ohne Vollmacht bei Notfällen über medizinische Leistungen entscheiden. Dieses sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten ermöglicht es einem Ehegatten, Entscheidungen der Gesundheitssorge für den anderen Ehegatten zu treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Der Finanzplanerverband Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) betont, dass es weiterhin wichtig ist, Vorsorgevollmachten auszustellen, um sicherzustellen, dass die Wünsche und Vorlieben des betreffenden Ehegatten in Bezug auf medizinische Behandlungen berücksichtigt werden.

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